Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12177
OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03 (https://dejure.org/2003,12177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.2003 - 2 Ss 126/03 (https://dejure.org/2003,12177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 2003 - 2 Ss 126/03 (https://dejure.org/2003,12177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Verfahrensrüge; Begründung, Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrung; Rechtskreistheorie; Vorhalt; Begründung der Verfahrensrüge

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision des Angeklagten wegen Verletzung des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen; Formerfordernisse einer Verfahrensrüge; Zulässigkeit der Verwertung einer früheren Zeugenaussage zum Zwecke der Vorhaltung in der Hauptverhandlung; Beanstandungspflicht des ...

  • Judicialis

    StPO § 55; ; StPO § 238; ; StPO § 250; ; StPO § 261; ; StPO § 344; ; StGB § 46; ; StGB § 145 d

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
    Sachleitende Anordnungen des Vorsitzenden im Sinne dieser Vorschrift sind nämlich - wie hier - auch Vorhalte schriftlich niedergelegter früherer Äußerungen eines Zeugen zur Gedächtnisstütze bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung (BGHSt 3, 199, 202).

    Werden - wie hier - einem Zeugen seine schriftlich dokumentierten früheren Angaben als Gedächtnisstütze in der Weise zugänglich gemacht, dass seine Bekundung in der Hauptverhandlung alleinige Beweisgrundlage bleibt, wird der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit nicht durchbrochen (BGHSt 1, 4 ff; 3, 199, 201; 3, 281, 283 f.; 11, 338, 341; 14, 310, 312; 20, 160 ff.; 21, 285 ff.; 22, 171 f.).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
    Nach dieser Vorschrift sind die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und so genau mitzuteilen, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift das Vorliegen eines Verfahrensfehlers prüfen kann (BGHSt 3, 213; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 29, 203).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
    Ob die Formerfordernisse für Verfahrensrügen gewahrt worden sind, kann jedoch letztlich dahin stehen, weil der Angeklagte seine Revision auf eine Verletzung des § 55 StPO nicht stützen kann (BGHSt 1, 39, 40; 11, 213, 216 ff.).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
    Werden - wie hier - einem Zeugen seine schriftlich dokumentierten früheren Angaben als Gedächtnisstütze in der Weise zugänglich gemacht, dass seine Bekundung in der Hauptverhandlung alleinige Beweisgrundlage bleibt, wird der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit nicht durchbrochen (BGHSt 1, 4 ff; 3, 199, 201; 3, 281, 283 f.; 11, 338, 341; 14, 310, 312; 20, 160 ff.; 21, 285 ff.; 22, 171 f.).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
    Werden - wie hier - einem Zeugen seine schriftlich dokumentierten früheren Angaben als Gedächtnisstütze in der Weise zugänglich gemacht, dass seine Bekundung in der Hauptverhandlung alleinige Beweisgrundlage bleibt, wird der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit nicht durchbrochen (BGHSt 1, 4 ff; 3, 199, 201; 3, 281, 283 f.; 11, 338, 341; 14, 310, 312; 20, 160 ff.; 21, 285 ff.; 22, 171 f.).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
    Ob die Formerfordernisse für Verfahrensrügen gewahrt worden sind, kann jedoch letztlich dahin stehen, weil der Angeklagte seine Revision auf eine Verletzung des § 55 StPO nicht stützen kann (BGHSt 1, 39, 40; 11, 213, 216 ff.).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
    Werden - wie hier - einem Zeugen seine schriftlich dokumentierten früheren Angaben als Gedächtnisstütze in der Weise zugänglich gemacht, dass seine Bekundung in der Hauptverhandlung alleinige Beweisgrundlage bleibt, wird der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit nicht durchbrochen (BGHSt 1, 4 ff; 3, 199, 201; 3, 281, 283 f.; 11, 338, 341; 14, 310, 312; 20, 160 ff.; 21, 285 ff.; 22, 171 f.).
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
    Werden - wie hier - einem Zeugen seine schriftlich dokumentierten früheren Angaben als Gedächtnisstütze in der Weise zugänglich gemacht, dass seine Bekundung in der Hauptverhandlung alleinige Beweisgrundlage bleibt, wird der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit nicht durchbrochen (BGHSt 1, 4 ff; 3, 199, 201; 3, 281, 283 f.; 11, 338, 341; 14, 310, 312; 20, 160 ff.; 21, 285 ff.; 22, 171 f.).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
    Danach hätte er die Verwendung der Vermerke vom 08. und 13. September 2002 in der Hauptverhandlung beanstanden und eine Entscheidung der Kammer herbeiführen müssen, um sein Recht auf Revision nicht zu verwirken (BGHSt 1, 322, 325; 3, 368; 4, 364, 366).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
    Zwar darf das Revisionsgericht Verfahrensrügen aus den Urteilsgründen ergänzen, wenn wie hier auch die Sachrüge zulässig erhoben worden ist (BGH bei Miebach NStZ-RR 1998, 3; BGH NStZ 1993, 143; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 6. Aufl., Rn. 483).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

  • BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper -

  • BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83

    Hinweispflicht bei drohender Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat -

  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 390/51

    Verbot der Anfertigung von Aufzeichnungen über Bekundungen von Zeugen und

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01

    Urkundenbeweis ; Beteiligung am Diebstahl ; Trainingsanzüge ; Entfernung der

  • BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94
  • OLG Koblenz, 07.10.2009 - 2 Ss 130/09

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Prüfung der Reichweite grundgesetzlich

    Bei der Abwägung muss nicht zuletzt ins Gewicht fallen, dass an einer unparteilichen und objektiven, ausschließlich Gesetz und Recht folgenden Rechtsprechung ein überragendes öffentliches Interesse besteht; ein Beteiligter muss und darf daher - sofern nur die aufgezeigten Grenzen eingehalten werden - Kritik üben und angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten aufzeigen dürfen, ohne sogleich befürchten zu müssen, Strafverfolgung ausgesetzt zu sein (vgl. KG StV 1997, 485, 486; BayObLG NStZ-RR 2002, 40 ff. sowie Senatsbeschluss vom 12. Juni 2003 - 2 Ss 126/03 -).
  • OLG Hamm, 28.07.2005 - 2 Ss OWi 461/05

    Fahrverbot; Verhängung, Absehen; Begründung

    Ordnungsgemäß ist die Rüge nämlich nur dann erhoben, wenn die Begründung den Wortlaut des verlesenen Schriftstücks enthält und sich ergibt, dass der Betroffene dem Vorhalt des Schriftstücks gemäß § 238 Abs. 2 StPO widersprochen hat (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 28. April 2003 in 2 Ss 126/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht